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Die Anfänge der Fronleichnamsprozession in Herdorf

Immer wieder wird gefragt, seit wann es die Fronleichnamsprozession in Herdorf gibt. Alles was die Herdorfer Katholiken im frühen 19. Jahrhundert in die Wegen leiteten, um eine Verbesserung der kirchlichen Verhältnisse zu erreichen, war mit Mühen, Kosten und Ärger mit der weltlichen, aber auch der kirchlichen Obrigkeit verbunden. Ob es die Genehmigung für den Kapellenneubau war, die Anstellung eines eigenen Geistlichen oder die Kompetenzstreiterei mit Daaden und Kirchen, stets galt es dabei zahlreiche Hindernisse zu überwinden. So ergaben auch die Bestrebungen, eigene Prozessionen in Herdorf führen zu dürfen, viele Schwierigkeiten. Der Weg zur Fronleichnamsprozession nach Kirchen war nicht nur weit, sondern wurde auch durch große Mühe und viele Kosten erschwert. Durch die Conzessionsakte des Markgrafen von Andernach als Inhaber der Grafschaft Sayn Altenkirchen war es den Herdorfer Katholiken zwar erlaubt eigenen Gottesdienst zu halten; Prozessionen und das Aufstellen von Fahnen waren aber verboten. Man gab sich aber nicht damit zufrieden. Schon 1808 fragt der damalige Vikar Ermert beim erzbischöflichen Gerneralvikariat in Limburg an, ob er nicht eine österliche Prozession in Herdorf abhalten könnte. Doch diese lehnt ab und erinnert an die Conzessionsakte, daß nur die weltlichen Behörden die Genehmigung erteilen könnten. Anfang des Jahres 1820 versuchte man wieder die Genehmigung zu erhalten. Inzwischen war unsere Heimat preußisch geworden und Fr. W. Seher aus Ehrenbreitstein war Vikar in Herdorf. Auf seine Anträge beim Landrat in Altenkirchen und Generalvikar von Hommer in Ehrenbreitstein, antworteten beide, das nur die königl. Regierung in Berlin die Conzessionsakte ändern könne. Auf den Antrag von Vikar Seher an die preußische Regierung, erteilte diese dann am 19. 4. 1820 die Genehmigung für Flur und Fronleichnamsprozession, sowie das Aufstellen des Tragehimmels und 2 Fahnen in der Kirche. Man hatte aber die Genehmigung nicht abgewartet, sondern am Sonntag in der Oktav des Fronleichnamsfestes die erste Fronleichnamsprozession gehalten. Sogar mit Böllerschießen und festlich geschmückten Straßen. Der Obrigkeit war das aber nicht verborgen geblieben. Mit Datum vom 1. August kamen zwei Schreiben von Generalvikar von Hommer. Ein Pastoralschreiben an die kath. Gemeinde und eins an Vikar Seher persöhnlich. Die Herdorfer wurden für ihren Eifer gelobt, aber getadelt, weil sie ohne die Erlaubnis abzuwarten, die Fronleichnamsprozession gehalten und mit Böllern geschossen hätten. Es folgten noch etliche Seiten mit Verhaltensvorschriften bei Prozessionen. Es mußte der Gemeinde am Sonntag vorgelesen und kommentiert werden. Vikar Seher wurde getadelt, daß er schon die Prozession gehalten hätte und nicht mäßigend auf die Herdorfer eingewirkt hätte. "Eifer sei gut, müßte aber durch Klugheit gemäßigt werden". In einem sechsseitigen Brief an den Generalvikar wußte sich Vikar Seher aber gut zu verteidigen. 1824 wurde das Böllerschießen erlaubt. Die Erlaubnis mußte jedes Jahr neu bewilligt werden. Am 3. Juni 1831 schreibt der Bürgermeister von Daaden an Vikar Kreth, daß er bei der Fronleichnamsprozession in Herdorf gewesen sei und Mißstände gesehen habe. Es sei mit Böllern geschossen worden und am Altar beim Haus der Witwe Böhmer sei leichtsinnig mit Kerzen umgegangen worden. Vikar Kreth schrieb folgenden Kommentar unter dieses Schreiben : " Der Heuchler ward zu feige, mir das mündlich zu sagen, als wir zusammen bei einem Herdorfer Bürger speisten. Er äußerte sogar, daß es ihm gefallen habe". Viele Jahre sind seitdem vergangen. Die Prozessionswege sind oft geändert worden. In den ersten Jahren waren es die verwinkelten Gassen im Ortskern um die Kirche. Heute geht die Prozession durch Straßen, die damals noch Weide und Wald waren. Je größer und je länger die Wege wurden, umso prächtiger wurden auch die Altäre gestaltet. Hoffen wir, daß uns der Glaube und der Eifer unserer Vorfahren in einer lebendig gebliebenen Tradition erhalten bleibt. (Text von Paul Brühl)